Hauptversammlung stimmt Ausschüttung von 15 Eurocent je Aktie nahezu einstimmig zu / Vorstand sieht 2016 als „Jahr der Konsolidierung auf hohem Niveau“
Ostbevern, 11. Mai 2016 – Die Aktionärinnen und Aktionäre der FRIWO AG haben heute auf der ordentlichen Hauptversammlung am Stammsitz der Gesellschaft in Ostbevern/Westfalen die Ausschüttung von 15 Eurocent je Aktie für das Geschäftsjahr 2015 beschlossen. Das entspricht einer Erhöhung um 2 Eurocent pro Aktie gegenüber dem Vorjahr. Damit werden insgesamt 1,2 Mio. Euro ausgeschüttet.
Nach dem Umsatz- und Ertragswachstum des vergangenen Jahres bezeichnete der Vorstand 2016 als ein „Jahr der Konsolidierung auf hohem Niveau“, in dem vor allem zwei Aufgaben im Vordergrund stehen: die Verlagerung von Produkten in das neue eigene Fertigungswerk in Vietnam sowie die Optimierung des Kunden- und Produktportfolios. „Wir werden alle Produkte und Kundenbeziehungen dahingehend überprüfen, ob sie unseren Margen- und Renditeanforderungen entsprechen“, erläuterte Martin Schimmelpfennig, Vorstand Finanzen und Produktion. „Denn für FRIWO steht nicht Wachstum um jeden Preis im Vordergrund, sondern profitables Wachstum.“
Lothar Schwemm, Vorstand Technik und Vertrieb, bekräftigte auf der Hauptversammlung die strategische Ausrichtung des Konzerns: „FRIWO ist bereits seit vielen Jahren einer der technologisch führenden Entwickler und Produzenten von hochwertigen Ladegeräten, Stromversorgungen, Akkupacks und LED-Treibern weltweit. Diese Position wollen wir sichern und ausbauen. Zu Gute kommt uns dabei, dass der Markt für Stromversorgungen ein weltweiter Wachstumsmarkt ist.“
Der Vorstand bestätigte die bisherigen Erwartungen an das Geschäftsjahr 2016: Er geht auf Basis gleichbleibender Währungsrelationen und bei einer insgesamt weiterhin guten Kundennachfrage von einer leichten Reduktion des Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr aus. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird ebenfalls leicht unter Vorjahr erwartet.
Die Aktionärinnen und Aktionären beschlossen alle Punkte der Tagesordnung nahezu einstimmig, darunter die Ermächtigung an den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien, nachdem die bisherige Ermächtigung ausgelaufen war.