Ostbevern, 14. Februar 2025 – FRIWO hat heute – nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates – Verträge mit der indischen UNO MINDA – dem bisherigen Joint-Venture-Partner – abgeschlossen, wonach UNO MINDA die 49,9%ige Beteiligung von FRIWO am Joint Venture, der UNO MINDA EV SYSTEMS PRIVATE LIMITED, übernehmen wird. Die Verträge umfassen die Veräußerung der Zwei- und Dreiradanwendungen des E-Drives-Angebots; die nicht dazu gehörigen E-Mobility-System-Angebote verbleiben bei FRIWO. Aus der Transaktion, die noch unter verschiedenen Bedingungen steht und im Laufe des ersten Halbjahres 2025 vollzogen werden soll, erwartet FRIWO insgesamt einen Mittelzufluss im niedrigeren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag. Zudem wird die Transaktion nach Vollzug zu einem außerordentlichen Ergebnisbeitrag in Höhe eines Großteils des Kaufpreises führen.
Die jetzt vereinbarte Transaktion mit UNO MINDA schließt an die Ende 2024 vereinbarte Trennung vom Geschäft mit Stromversorgungslösungen von Hutschienen an (vgl. Ad hoc-Meldung vom 31. Dezember 2024), die ebenfalls im Laufe des ersten Halbjahres 2025 vollzogen werden soll. Mit dieser Fokussierung und Straffung ihrer geschäftlichen Aktivitäten schafft FRIWO nach Einschätzung des Vorstands die Grundlage für künftiges profitables Wachstum auf Basis einer angemessenen Kapitalausstattung, insbesondere einer ausreichenden Eigenkapitalquote.
UNO MINDA EV SYSTEMS, bei welcher es sich derzeit noch um ein nahestehendes Unternehmen im Sinne von § 111a AktG handelt, erwirbt im Rahmen der Transaktion von FRIWO die dem E-Drives-Geschäft zuzuordnenden Vermögensgegenstände. Diese umfassen im Wesentlichen zum einen bestimmte Test- und Prüfsysteme und zum anderen immaterielle Rechte (insbesondere Know-How und geistiges Eigentum) an den von FRIWO für UNO MINDA EV SYSTEMS entwickelten und von dieser hergestellten sowie vertriebenen Produkten. Der hierauf entfallende Kaufpreis am Gesamtvolumen beträgt knapp 6 Millionen Euro. Von diesem Kaufpreisanteil entfällt der weit überwiegende Teil auf die immateriellen Rechte. Diese immateriellen Rechten sind nahezu vollständig von FRIWO selbstgeschaffene Vermögenswerte. Die Gesellschaft beurteilt den vereinbarten Kaufpreis als angemessen.
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